Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich


1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB genießen, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird die Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, gilt dies auch dann, wenn der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Angebote gelten ohne gesonderte Absprache nur in Deutschland.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Aufträge und Stornierung


1. Die Darstellung der Produkte im Internet als auch die Übersendung einer Preisliste stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Unsere Angaben zum Leistungsgegenstand zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewicht, Gebrauchswerte) sind als annähernd zu betrachten, sie sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und enthalten keine Garantien. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Verkäufer gespeichert und dem Kunden zusätzlich zu den unaufgefordert versandten Exemplaren in Textform auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB auch per E-Mail zugesandt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verkäufer kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen.
3. Offensichtliche Druckfehler und Irrtümer im Angebot, in den Auftragsbetätigungen, Preislisten u.ä. binden den Verkäufer nur im Umfang des berichtigten Inhalts.
4. Während der Dauer der Geschäftsbeziehung muss der Unternehmer dem Verkäufer Veränderungen seiner Firma, der Rechtsform seines Unternehmens sowie einen Gesellschafterwechsel unverzüglich mitteilen. Auch ein Verbraucher ist verpflichtet, während der Dauer der Geschäftsbeziehungen Änderungen seiner Kontaktdaten dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 3 Preise


1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab unserem Lager ausschließlich Verpackung und Fracht, bei Direktversand oder besonderer Beschaffung ab Versender.
2. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten und die Kosten einer ggf. von ihm gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Bei Versand durch andere Unternehmen fallen deren Versandpreise dem Kunden an. Der Kunde wird auf diese Kosten gesondert hingewiesen.
3. Die Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der am Liefertag geltenden Preisliste. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegenüber Werkstätten, Handel und anderen Unternehmern kann der Kaufpreis als Nettopreis angegeben werden.
4. Für die Anlieferung loser Ware durch Kraftwagen des Verkäufers kann der Verkäufer pro Rechnung eine pauschale Gebühr erheben. Sonderverpackung und außerordentliche Beschaffungskosten werden zusätzlich berechnet.
5. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist der Verkäufer berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Käufer weiterzugeben.
6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Sache steht. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§°321 BGB).

 

§ 4 Lieferzeit, Lieferung, Gefahrübergang


1. Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Anderenfalls sind die angegebenen Lieferzeiten annähernd und beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Waren beim Verkäufer oder beim Versender abgesandt worden ist. Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Die Lieferfristen verlängern sich bei Lieferungs-/ Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, um die Dauer der Verzögerung. Hierzu gehören ins besondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen und Ausfalls eines wichtigen Arbeitsstücks. Dies gilt auch bei etwaigen Zulieferern des Verkäufers. Auch bleibt dem Verkäufer unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Recht vorbehalten, bei dauerhaften Betriebsstörungen aus den vorgenannten Gründen oder von dem Verkäufer nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, dass der Verkäufer ohne sein Verschulden von seinem Vorlieferanten nicht mehr beliefert wird, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
3. Angemessene Teillieferungen sind zulässig.
4. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer/Fahrer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
5. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
7. Bei Abrufaufträgen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware bei der Verkäuferin auf den Unternehmer über.


 

§ 5 Eigentumsvorbehalt


1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektions- arbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet vor dem Eigentumswechsel, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Unternehmer eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für den Verkäufer aufzuheben.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Verpfändungen der Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderung sind unzulässig. Von etwaigen Pfändungen ist der Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.
8. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Unternehmer um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
9. Der Verkäufer kann sich aus zurückgegebener Vorbehaltsware freihändig befriedigen.
10. Der Unternehmer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Es hat sie gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Unternehmer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in der Höhe seiner Forderungen ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

 

§ 6 Zahlungsverzug des Kunden


1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Gefahrübergang fällig (siehe auch § 4 AGB).
2. Der Verbraucher verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
3. Für den Unternehmen gilt als Zahlungsziel 30 Tage netto. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Unternehmer im Zahlungsrückstand. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Lieferung nur noch gegen Vorauskasse. Bei der Zahlung per Scheck, Wechsel usw. gilt diese erst als erbracht, wenn der Betrag unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben wurde.
4. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geld-schuld in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht.

 

§ 7 Verzugshaftung des Verkäufers


1. Liegt bei verspäteter Lieferung Verzug vor, kann der Kunde in Höhe des nachgewiesenen Schadens eine Verzugsentschädigung verlangen, höchstens jedoch für jede volle Woche der Verspätung 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistungen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschaden sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers gegeben ist.
2. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen unter § 10.

 

§ 8 Gewährleistung


1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs.1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) über-nimmt der Verkäufer jedoch keine Haftung.
3. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch nicht zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
4. Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die schriftliche Mängelanzeige muss dem Verkäufer unverzüglich, und zwar spätestens 5 Arbeitstage nach Ablieferung (bei offensichtlichen Mängeln, einschließlich Falsch- und Minderlieferung) bzw. Entdeckung (bei versteckten Mängeln) erreichen. Offene Mängel sind solche, die der Käufer bei einer nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang zumutbaren Untersuchung der Ware entdeckt hat oder hätte entdecken können, versteckte Mängel solche, die er erst später entdeckt. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
5. Dem Unternehmer steht im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Unternehmer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im an-gemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
8. Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert, wie der Verkäufer die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


 

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen


1. Der Verkäufer haftet bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Seine Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziffer 3 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
2. Im Übrigen wird die Haftung des Verkäufers wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung sind ausgeschlossen.
3. Die vorstehenden Begrenzung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegen-über Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 10 Verjährung


1. Ansprüche wegen Sachmängeln der Kunden, verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung der Ware bei einem Kaufvertrag oder bei einem Werkvertrag ab Abnahme des Vertragsgegenstandes.
2. Für Unternehmer beträgt die Frist für Schadenersatzansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
3. Alle hier geregelten verkürzten Verjährungsfristen gelten nur mit der Maßgabe, dass kein Fall des Vorsatzes oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels vorliegt. Weiter gelten sie nicht sofern ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt oder bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Verkäuferin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen, sowie auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder auch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Ansprüche des Verkäufers gegen den Kunden auf Kaufpreiszahlung sind von dieser Verjährungsregelung nicht betroffen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt